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Darlehen zu erhalten. Wir werden aber bezügliche Schritte erst
tun, wenn wir einen Plan besitzen, für dessen Ausführung wir
selbst mit aller Wärme einzutreten vermögen.
Einer Angelegenheit, welche den diametralsten Gegensatz
zu unsern Ansprüchen bildet, dass unsere dem gemeinen Wesen
gewidmeten Bestrebungen in ausserordentlichen Fällen auch aus
öffentlichen Mitteln unterstützt werden dürften, müssen wir hier
doch noch berühren. Die Steuerbehörden der neuen Stadt Zürich
haben den Versuch gemacht, uns für Fr. 1500 Einkommen steuer-
pflichtig zu erklären und die Buchbinder-Werkstatt unsers Haus-
verwalters zur Mietwertsteuer heranzuziehen. Abgesehen davon,
dass der Mietwert von Fr. 900, der in Berechnung gezogen worden
ist, als viel zu hoch gegriffen bezeichnet werden muss, hat der
Vorstand geglaubt, grundsätzlich gegen diese Besteuerungs-
versuche ganz energisch Berufung einlegen zu sollen. Von der
Erbschaftssteuer sind wir s. Z. durch Beschluss des h. Regierungs-
rates, der uns den Charakter der Gemeinnützigkeit zuerkannte,
befreit worden; das Vermögens- und Einkommenssteuergesetz
kennt seinem Wortlaute nach die Steuerbefreiung von Privat-
gesellschaften mit gemeinnützigen Zwecken allerdings nicht, allein
in der Praxis sind sie doch bis jetzt frei ausgegangen und mit
Recht. Unser Staatswesen ist ja nicht bloss eine Organisation
zur Handhabung des Rechts, der Polizei u. s. W., sondern es
macht den Anspruch, auch den Kulturaufgaben gerecht zu werden
und zu diesen gehört doch gewiss auch die Pflege der Kunst,
die Erziehung des Volks zum Verständnis und zur Würdigung
des Schönen. Ein Volk, das keine Kunst kennt, nennen wir ein
barbarisches Volk und kümmerte sich niemand bei uns um die
Kunst, so würden auch wir unter die Böotier gezählt. Was für
Summen monarchische Staaten für ihre Museen aufwenden, ist
bekannt. Bei uns in der Schweiz sind es bis vor kurzem fast
ausschliesslich freie Vereinigungen gewesen, die aus eigenen Mitteln
und mit Hülfe von Schenkungen dem Staat die Aufgabe der
Kunstpflege abgenommen haben und wir haben das als Vorzug
betrachtet, weil jede freie Tätigkeit, abgesehen von ihrem Erfolg,
auch für den, der sie ausübt, einen bildenden und sittlich för-
dernden Wert hat. In Zürich hat seit mehr als 100 Jahren die
Künstlergesellschaft sich der Kunstpflege angenommen: sie hat