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auf einer Postkarte vermerkte, der Herr Anwalt wolle
ihn offenbar nicht verstehen, der Fall sei doch sonnen
klar, da schrieb dieser Charge zurück, er bedaure un
endlich, mitteilen zu müssen, dass ohne einen weiteren
Vorschuss von hundert Franken die Sache zu einem
guten Ende kaum werde geführt werden können.
Herr Farolyi gab den Rat, die Verteidigung doch
selbst zu führen und auf den Advokaten überhaupt zu
verzichten. Und auch Fräulein Lena erbot sich, für
die Sittliche Minderwertigkeit der Klägerinnen eine
eidesstattliche Versicherung zu riskieren.
Aber Jenny wurde doch immer nervöser.
„Was machst du nun, Max?“ fragte sie ernstlich
besorgt, als Max von Farolyi zurückkam.
„Was mach’ ich? Verteidige mich selbst.“
Und er nahm Feder und Papier zur Hand und be
gann die Verteidigungsschrift aufzusetzen.
Die Feder spritzte und die Worte sträubten sich.
Aber es ging. !
,An den Herrn Präsidenten des
Kantonalen Obergerichts, Bern/
Da stand es. Das war die Instanz. Und Jenny bekam
einen Schreck, als sie’s so stehen sah.
Aber Flametti liess sich nicht stören. Mit einer
schier unpersönlichen Korrektheit entledigte er sich
der schwierigen Arbeit.
Er brauchte sich nur in die disziplinarische Ver
fassung von damals zu versetzen, da er auf dem Ka-
sernhof zum erstenmal den Befehl eines Vorge
setzten entgegennahm, und die Stilnuance war gefunden.
„Fertig, aus!“ rief er, als er nach zweistündiger
Arbeit unterschrieben und abgelöscht hatte. Er über