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beug blieb zwar im Amte, aber ohne jeden Einfluß.
Als er kurze Zeit nachher starb, nahm der König die
Botschaft vom Tode des Mannes, dem er so ungeheuer
viel zu verdanken hatte, mit derselben Gleichgültig
keit hin, mit der er einst Stein entlassen hatte.
Mit dem Sturze Hardenbergs war die Junkerpartei
p numsohränkte Gebieterin der preußischen Politik
geworden. Nächst dem intriganten Fürsten Wittgen
stein und dem Feind der demokratischen preußischen
Landlwehr, idem Prinzen Karl von Mecklenburg, er
stand ihr jetzt ein ganz neuer uhd unendlich einfluß
reicher Führer in der Person des preußischen Kron
prinzen selbst. Der Kronprinz und nachmailige König
Friedrich Wilhelm IV. ist der Vater des Gesetzes vom
5. Juni 1823 „wegen Anordnung der Provinzialstände“,
das eine Verneinung der modernen Staatseinheit und
eine Kräftigung des Partikularismus im Sinne des
Junkertums bedeutete. Preußen besaß damals acht
Provinzen und jede derselben erhielt jetzt eine Ver
fassung für sich, das heißt also Feudalstände, die nach
Belieben die Ordnung ihrer Kreise regelten. Ohne
Grundbesitz kein Sitz in der „Standschaft“. Die alten
Ständeeinteilungen: Fürsten und Herren, Ritter, Städte
und Landgemeinden wurden sorgsam wieder aus
gegraben. Jeder Rittergutsbesitzer war ein geborenes
Mitglied des Kreistages, die Landgemeinden waren
nur durch wenige Abgeordnete vertreten.
Die Junker unter Friedrich Wilhelm IV.
Die kommenden Jahrzehnte der preußischen Ent
wicklung sind gefüllt mit einem bald offenen, bald
heimlichen Kampf des Junkertums gegen die Bureau-
kratie. Dieser Kampf, Junker gegen Bureaukraten,
bricht in Preußen immer dann aus, wenn der gemein
same Feind beider, der Liberalismus, ohnmächtig am
Boden liegt. Ein klassisches Beispiel dafür bietet uns
die jüngste Zeit: Im Zustande des Burgfriedens (das
heißt also nach der Wegdekretierung der liberalen
Opposition) kämpft der preußische Landwirtschafts
minister von Schorlemer gegen den Lebensmittel