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Gutebezirke beseitigt und die Gemeindefreiheit be
gründet hatte. Natürlich waren damit auch die Kom
munalordnungen von 1850 überflüssig geworden und
damit wiederum die von der Verfassung vorgesehene
Grundlage einer ersten Kammer. Und da Preußen das
Vaterland der Logik ist und man nicht auf halbem
Wege stehen bleiben kann, so machte man gleich ganze
Arbeit und hob folglich auch die Bestimmungen über
die erste preußische Kammer wieder auf.
So entstand jenes famose Herrenhaus (12. Oktober
1854), das bis auf den heutigen Tag die Hochburg des
Junkertums geblieben ist und bis auf den heutigen
Tag der zivilisierten Welt seine gründliche Verachtung
aller staatsbürgerlichen Einrichtungen kund und zu
wissen gibt. In der Verfassungsgeschichte aller Län
der und Völker ist idieses Herrenhaus ein Unikum.
Es wird zusammengesetzt (natürlich nicht gewählt)
erstens aus den Prinzen des königlichen Hauses, zwei
tens aus erblichen Mitgliedern und drittens aus Mit
gliedern auf Lebenszeit. Das Ganze ist ein höchst feu
dales, mittelalterlich-ständisches Possenspiel, dem das
Volk ehrfürchtig durch dreimal versiegelte Vorrechte
hindurch Zusehen darf. Was die von Gott und deim
König berufenen „Herren“ über des Volkes Wohl und
Wehe beschließen, entspricht alleweil den Absichten
des Himmels.
Das Herrenhaus ist so reaktionär, daß es neuer
dings (März 1917) sogar mit dem ebenfalls reaktionären
Dreiklassenlandtag in Konflikt geraten ist. Das will
etwas heißen; denn daß ein Junikerpiarlament einem
anderen Junkerpiarlament zu viel Liberalität vorwirft,
das kann nur in Preußen Vorkommen.
Die Junker unter Wilhelm I.
Der Prinzregent und nachmalige König Wilhelm I.
war zwar kein Schwärmer für Mittelalterlichkeit wie
sein Bruder, aber von einer prinzipiellen Anerkennung
der modern-bürgerlichen Verfassungsidee war auch
er weit entfernt. Und wie die Dinge damals (und noch
heute) in Preußen lagen, so kann nur eine eiserne