Volltext: Almanach der Freien Zeitung (1918)

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regiert: durch den Fleiß des obersten Sektionschefs, 
Kaiser-König* genannt, durch die Befehlskraft des 
Generalstabes und durch die Intrigenmacht des Mini 
sters desAeußern; Landtags- und Reichstagsbeschlüsse 
sind bloße Staffage. 
Die ganze verfassungsmäßige Opposition der Süd 
slawen in den letzten fünfzig Jahren hat nur ein Re 
sultat gezeitigt: daß auch das bißchen gesetzlich zu 
gesicherte Landesautonomie nur noch mehr gestutzt 
wurde. Dazu kam zuletzt noch die Annexion Bosniens 
und der Herzegowina gegen den Willen und ohne 
Vorwissen des serbokroatischen Volkes. Dieses System 
hat eine Reihe Verzweifelter geschaffen, die im Ge 
danken, das serbokroatische Volk habe sowieso nichts 
mehr zu verlieren, Sklavenketten durch Revolver 
schüsse zu sprengen versuchten. Die österreichisch- 
ungarische Presse aber, anstatt die heimischen mittel 
alterlichen Zustände zu brandmarken, schob alle 
Schuld an solchen Taten dem amtlichen Serbien in 
die Schuhe, in der Hoffnung, Europa werde Oester 
reich doch schließlich das Mandat zur Erorberung 
Serbiens erteilen, wodurch dann endlich das gesamte 
serbokroatische Volk durch einheitliche Unterdriik- 
kungsmaßregeln in einem echt österreichisch fort 
wurstelnden Kolletivtrottel verwandelt werden könnte I 
Diese Absichten haben sich jedoch an Oesterreich- 
Ungarn selbst gerächt: Das Selbstbestimmungsrecht 
der Völker wird als Losungswort des kommenden 
Friedens verkündigt, und selbstverständlich fordert 
das Volk der Serbokroaten und Slowenen dieses Selbst 
bestimmungsrecht auch für sich. 
Was aber ist der wahre Sinn des Selbstbestim 
mungsrechtes 1 Bis jetzt haben nur die Italiener in 
ihrer' Einigung und Norwegen in seiner Loslösung von 
Schweden dieses Recht benützt und grundsätzlich 
durchgeführt. Selbstbestimmungsrecht eines Volkes 
ist das demselben durch internationalen Vertrag oder 
durch Revolution gewährleisete Recht auf Referendum 
und Plebiszit zum Zwecke der Loslösung von einer 
unterdrückenden Staatshoheit und der Aufhebung des 
dynastischen Erbfolgerechts.
	        
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