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regiert: durch den Fleiß des obersten Sektionschefs,
Kaiser-König* genannt, durch die Befehlskraft des
Generalstabes und durch die Intrigenmacht des Mini
sters desAeußern; Landtags- und Reichstagsbeschlüsse
sind bloße Staffage.
Die ganze verfassungsmäßige Opposition der Süd
slawen in den letzten fünfzig Jahren hat nur ein Re
sultat gezeitigt: daß auch das bißchen gesetzlich zu
gesicherte Landesautonomie nur noch mehr gestutzt
wurde. Dazu kam zuletzt noch die Annexion Bosniens
und der Herzegowina gegen den Willen und ohne
Vorwissen des serbokroatischen Volkes. Dieses System
hat eine Reihe Verzweifelter geschaffen, die im Ge
danken, das serbokroatische Volk habe sowieso nichts
mehr zu verlieren, Sklavenketten durch Revolver
schüsse zu sprengen versuchten. Die österreichisch-
ungarische Presse aber, anstatt die heimischen mittel
alterlichen Zustände zu brandmarken, schob alle
Schuld an solchen Taten dem amtlichen Serbien in
die Schuhe, in der Hoffnung, Europa werde Oester
reich doch schließlich das Mandat zur Erorberung
Serbiens erteilen, wodurch dann endlich das gesamte
serbokroatische Volk durch einheitliche Unterdriik-
kungsmaßregeln in einem echt österreichisch fort
wurstelnden Kolletivtrottel verwandelt werden könnte I
Diese Absichten haben sich jedoch an Oesterreich-
Ungarn selbst gerächt: Das Selbstbestimmungsrecht
der Völker wird als Losungswort des kommenden
Friedens verkündigt, und selbstverständlich fordert
das Volk der Serbokroaten und Slowenen dieses Selbst
bestimmungsrecht auch für sich.
Was aber ist der wahre Sinn des Selbstbestim
mungsrechtes 1 Bis jetzt haben nur die Italiener in
ihrer' Einigung und Norwegen in seiner Loslösung von
Schweden dieses Recht benützt und grundsätzlich
durchgeführt. Selbstbestimmungsrecht eines Volkes
ist das demselben durch internationalen Vertrag oder
durch Revolution gewährleisete Recht auf Referendum
und Plebiszit zum Zwecke der Loslösung von einer
unterdrückenden Staatshoheit und der Aufhebung des
dynastischen Erbfolgerechts.