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Preußisches Militär, von zwei Offizieren kommandiert,
besetzte den Bahnhof des luxemburgischen Grenz
dorfes Ulflingen und zerstörte die Bahnlinie in einer
Länge von zirka 150 Meter auf luxemburgischen Boden.
Auf den energischen Protest der luxemburgischen Re
gierung hin zog man das Militär zurück und Berlin
telegraphierte: „Befehle seien falsch verstanden wor
den, es liege ein Irrtum vor“ .
In der Mitternachtsstunde desselben Tages widder
holte sich der „Irrtum“, nur waren diesmal die Be
fehle richtig verstanden worden. Und am Morgen des
2. August strotzten die Straßen des überfallenen Groß
herzogtums von Feldgrauen und Kanonen. — Was be
weist besser, als eiben dieser „Irrtum“, den Vorbedacht
Deutschlands und damit dessen Schuld am Weltkriege 1 !
Welches waren nun die Vorwände zu diesem dop
pelten Verbrechen — denn Deutschland als Garantie
macht des Londoner Vertrages von 1867 hatte nicht
nur die Pflicht, die Neutralität Luxemburgs zu achten,
sondern auch zu schützen — 7
Hören wir die Antwort des Herrn von Jagow auf
den Protest der luxemburgischen Regierung: „Zu un-
serm größten Bedauern sind die militärischen Maß
nahmen unvermeidlich geworden, dadurch, daß wir zu
verlässige Nachrichten haben, wonach französische
Streitkräfte im Vormarsch auf Luxemburg sind . . .“
Herr von Bethmann-Hollweg: „Unsere militärischen
Maßnahmen bedeuten lediglich Maßnahmen zur Siche
rung der dortigen Eisenbahnen . . .“
Ueber Herrn von Jagows Lüge will ich kein Wort
verlieren. Des damaligen Kanzlers Antwort jedoch
muß erwogen werden, denn sie ist so zynisch, daß sie
im deutschen Weißbuch stehen könnte. Noch im Jahre
1902 hatte das Deutsche Reich feierlich sein Verspre
chen erneuert, daß „Deutschland niemals sich der
luxemburgischen Eisenbahnen bedienen dürfe, sei es
zum Transport von Truppen, Kriegsmaterial oder Mu
nition . . . .“ Ferner auf demselben „Fetzen Papier“:
„Die Eisenbahnen Luxemburgs während eines Krieges,
in den Deutschland verwickelt würde, nicht zu be
nutzen . . .“ (Vertrag vom 11. November 1902.)