Volltext: Die Flucht aus der Zeit

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Von Gottes- und Menschenrechten. 
Das Überraschende ist, daß man ein Grundrecht überhaupt 
aufgestellt hat. Die Bolschewiki pflegten nach ihrer ganzen marxi 
stischen Tradition auf Rechte und Pflichten nicht viel zu geben. 
Die Diktatur des Proletariats, die nun als Rechtszustand gilt, 
beruht auf jakobinischen und terroristischen Prinzipien; man wird 
also die verbindliche Kraft dieser Verfassung kaum überschätzen 
dürfen. Selbst gegen den Mehrwert, die eigentliche Grundlage 
des Kapitalismus, hat Marx niemals juristisch-moralische Einwände 
nach Art der Bray und Proudhon vorgebracht; er hat den Mehr 
wert, wie zuletzt noch Pierre Ramus nachgewiesen, nur als 
nationalökonomisches Faktum nach Art der Smith und Riccardo 
erörtert (Vgl. „Die Irrlehre des Marxismus“, Wien 1919, S. 142 
bis 151). Es handelt sich um Herrschafts-, nicht um Rechts 
prinzipien. 
Sodann Kapitel II der Verfassung, wonach die Einteilung der 
Gesellschaft in Klassen definitiv abgeschafft wird. Um den alten 
Klassenstaat aufzuheben, werden sieben Punkte formuliert, die 
sämtlich umstürzende Bedeutung haben, keineswegs aber den 
Klassenunterschied zwischen der zentralistischen Verwaltung und 
der nationalen Arbeit aufheben. Eine gewaltige Bürokratie einer 
seits, ein Arbeitshelotentum anderseits, das scheint die nächste 
historische Folge zu sein. 
* 
Zu fragen bliebe, wie groß die Rendite sind, die von der 
Bureaukratie aus der Staatsbank bezogen, in welchem Sinne die 
Arbeitskontrolle und die Lohnfragen geregelt werden, und welcher 
Art die faktische Verantwortlichkeit der leitenden Personen ist. 
Prinzipielle und überzeugte Materialisten wie die Bolschewiki 
sind immer auch prinzipielle , und wenn das Wort ,Bandit' 
sogar in der diplomatischen Aktensprache jetzt eine Rolle 
spielt, so könnte das darauf hindeuten, daß den Herren dieses
	        
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