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getrennt sind, werden Frankreich eine kindliche Liehe
bewahren bis zu dem Tag, an dem es seinen Platz bei
ihnen wieder einnehmen wird.“
Und noch einmal harn der Widerspruch ides Lahdes
gegen die gewaltsame Losreißung von Frankreich
laut, klar und unzweideutig zum Ausdruck in der
Sitzung des deutschen Reichstages vom 18. Februar
1874, in welcher die zum ersten Male gewählten fünf
zehn elsaß-lothringischen Reichstagsabgeordneten ge
meinsam einen Antrag einb rächten, es solle der eisaß -
lothringischen Bevölkerung, die ohne ihre Zustimmung
an Deutschland ungegliedert wurde, die Möglichkeit
einer Stellungnahme gegeben werden. Die Begründung
des Antrages durch den Abgeordneten von Zubern,
Teutsch, schloß mit dem Satz: „Unsere Wähler haben
durch unsere Wahl ihre Sympathie für ihr französi
sches Vaterland und ihr Recht, über sich selbst zu be
stimmen, bekunden wollen.“
Wie lächerlich nehmen sich gegen solche unzwei
deutige Willenskundgebungen, die schon damals unter
nommenen und heute wiederholten Versuche einer
gewissen professoralen Literatur aus, die Elsaß-
Lothringer als „rechtmäßig wiedergewonnene, von der
Fremdherrschaft erlöste Brüder“ hinzustellen. Auch
Bismarck hat sich schon im Stillen über diese Ver
suche moqiuiert, doch benutzte er sie als geeignete
Stimmungsmache für seine Absichten, Wie er im
Reichstage darlegte, war der Zweck der Annexion kein
anderer, als die militärische Stärkung Deutschlands;
das neue Reichsland sollte nichts anderes sein, als das
Glacis des Reiches gegenüber Frankreich, „um den
Anmarsch französischer Armeen um einige Tage
märsche zurückzuverlegen“.
So ist die Losreißung Elsaß - Lothringens von
Frankreich als eine kalte Rechtsverletzung durch die
Gewalt zu Zwecken militärischer M achter Weiterung
charakterisiert. Dadurch ist nicht nur der elsaß-lothrin
gischen Bevölkerung durch Mißachtung des Selbst
bestimmung srechtes Unrecht angetan worden, sondern
auch Frankreich, das einen unbestrittenen Besitztitel
auf die beiden Provinzen hatte, und zwar nicht in dem