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Von Gottes- und Menschenrechten.
volution vor. ,Daher', sagt Seil in seiner naiven Weise, ,der
Zauber, den er auch auf unsere größten Staatsmänner und Feld
herrn ausgeübt hat.
In seiner „Theosophie des Julius“ zeigt Schiller einen seelen
vollen Pantheismus: in Gestalt einer Verbindung von Leibniz und
abermals Spinoza, wie zu gleicher Zeit Herder. ,Ich habe keine
philosophische Schule gehabt und wenig gedruckte Schriften ge-
gelesen', gesteht er. Nach der durch Körner vermittelten Lek
türe Kants ist für Schiller der Dualismus, die Zweiheit der Welten
Diesseits und Jenseits aufgehoben. An dessen Stelle tritt der
Gegensatz von scheinbarer und wirklicher Welt.
Schillers Geschichtsphilosophie: die Menschheit hat einen mo
ralischen Endzweck, die Freiheit (nur die intelligible aber!) wird
in der Geschichte verwirklicht; und zwar folgendermaßen: die
natürlichen Anlagen streben unbewußt durch die Zwietracht der
Interessen der Freiheit zu. Das Freiheitsziel soll nicht bloß in
stinktmäßig durch das Getriebe der Selbsterhaltung (Spinoza) und
den Drang der Interessen gefördert, sondern vernunftmäßig er
kannt (darin besteht die Freiheit) und aus Einsicht und Gesinnung
gelöst werden.
Als Bürger der französischen Revolution plant Schiller eine
Schutzschrift für den unglücklichen König. Der Versuch des fran
zösischen Volkes, sich in seine heiligsten Menschenrechte ein
zusetzen, habe doch nur das Unvermögen und die Unwürdig
keit desselben an den Tag gebracht. Als Aufgabe ergibt sich,
an Stelle des Vernunftstaates, der einstweilen noch in weiter Ferne
steht, das Vorbild, einen ästhetischen Staat schöner Seelen zu
setzen, das heißt die Gleichheit und Freiheit zunächst auf ästhe
tischem Wege zu verwirklichen.
Es findet sich bei Sch. keine irgend belangvolle Äußerung
über Christus. Das Genie schafft nach autonomen Gesetzen, aus
einer Ahnung höherer göttlicher Wirklichkeit.