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ERKLÄRUNG DER TSCHECHISCHEN
„KONSTITUANTE u
vom 6. Januar 1918.
(Nummer 19, 6. März 1918.)
Die tschechischen und deutschen Zeitungen Oesterreich-
Ungarns wurden von der Zensur nicht ermächtigt, eine am
6. Januar 1918 in Prag von der Versammlung der Vertreter
der tschechischen Nation im Reichsrat angenommene Er
klärung zu veröffentlichen, die man als Erklärung einer
tschechischen „Konstituante“ hätte bezeichnen können. Der
Wortlaut dieses historischen Dokumentes wurde am 30. Januar
1918 von dem in Krakau erscheinenden polnischen Blatte
^Glos Narodu“ wiedergegeben. Er lautet:
„Im vierten Jahr dieses schrecklichen Weltkrieges,
der von den Nationen ungeheure Opfer an Blut und
Geld gefordert ihat, macht man die ersten Versuche
zur Herbeiführung des Friedens. Wir tschechischen
Abgeordneten des Reichsrates, durch die Beschlüsse
von inkompetenten Militärgerichten einer Anzahl
unserer Abgeordneten beraubt, wir Abgeordnete des
aufgelösten und bis zu diesem Tage nicht einberufenen
böhmischen Landtages und wir Abgeordnete des wäh
rend der ganzen Bauer des Krieges nicht einberufenen
Landtages von Mähren und endlich wir Abgeordnete
des durch Wahlen nicht erneuerten schlesischen Land
tages proklamieren in diesem Manifest im Namen der
tschechischen Nation und Slowaken in Ungarn unsere
Haltung gegenüber der neuen, in Ausführung begrif
fenen Regelung des internationalen Statuts.
Die tschechischen Abgeordneten unserer wieder
erstandenen Nation haben anläßlich des deutsch-fran
zösischen Krieges in den Fragen der europäisch-inter
nationalen Fragen die Stimme erhoben und feierlichst
in ihrem Memorandum vom 8. Dezember 1870 erklärt:
„Alle Nationen, groß oder klein, besitzen das
gleiche Recht, über sich selbst zu bestimmen. Einzig
in Anerkennung dieser Gleichheit der Rechte und
der gegenseitigen Achtung des Selbstbestimmungs-