61
hörden in der Lage sind, innerhalb des zum Voraus festgesetzten
Rahmens die durch die neu eintretenden Verhältnisse diktierten
Aenderungen zu gestatten.
Wenn man die Erweiterung einer Stadt wirklich vernunftsgemäss
und wirtschaftlich durchführen wollte, so müsste man nicht nur
darüber verfügen können, wie und wo gebaut werden soll —
auch der Zeitpunkt der Ueberbauung müsste bestimmt werden
können, der Zeitpunkt, in dem das bisher landwirtschaftlich ge
nutzte Gebiet zum städtischen Gebiet wird. Man würde dann
alles Interesse auf einige wenige bestimmte Punkte richten, die
eine verhältnismässig rasche Entwicklung erlauben, an Stelle der
heute gegebenen Zersplitterung auf die ganze Peripherie der
Stadt. Man würde dann in verhältnismässig kurzer Zeit, mit
verhältnismässiger Sicherheit der Vorausbestimmung und mit
der grössten Aussicht auf eine wirklich gesunde Entwicklung die
neuen Quartiere projektieren.
Man käme damit auf eine doppelte Beschränkung des Verfü
gungsrechts über das Privateigentum; einmal würde der Zeit
punkt bestimmt werden, der die Ausübung dés Rechtes zum
Bauen gestattet, und zweitens würden die Bedingungen festge
legt, unter welchen dies Recht ausgeübt werden darf. Wenn man
eine derartige Stadterweiterungspolitik durchführen könnte,
brauchte man nicht mehr auf lange Zeit hinaus Pläne und ge
setzliche Bestimmungen für ein Neuquartier festzulegen, man
könnte damit zuwarten bis zu dem Moment, wo das Recht der
Ueberbauung für ein bestimmtes Gebiet ausgesprochen wird.
Noch ist die öffentliche Meinung nicht so weit vorbereitet, als
dass den Behörden derart weitgehende Verfügungsrechte über
den privaten Grundbesitz eingeräumt werden könnten. Es bleibt
also nichts anders übrig, als andere Wege zu suchen, die von den
Behörden beschritten werden können.
Die täglich neu entstehenden Schwierigkeiten zwischen öffent
lichen Bedürfnissen und privatem Grundbesitz, die immer wie
der die Ausführung der besten Pläne durchkreuzen können, wer
den in den Hintergrund gedrängt durch eine systematische und
allmähliche Verwandlung des privaten Grundbesitzes in öffent
liches Grundeigentum. Damit werden auch die neuen Schwierig